Anforderungen für ein Studentenvisum
Die meisten Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland studieren möchten, müssen vor der Reise ein Studentenvisum beantragen. Für einige Nationalitäten gibt es Ausnahmen.
Informieren Sie sich daher über die Übersicht über Visa- und Einreisebestimmungen auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Wenn Sie Nicht-EU-Bürger sind und sich vorübergehend als Student in einem anderen EU-Land aufhalten, können Sie möglicherweise auch von der Pflicht befreit sein,
vor der Einreise nach Deutschland ein Studentenvisum zu beantragen.
Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland und Ihr Studium ein Visum benötigen,
müssen Sie dieses bei der German Mission (Deutsche Ausländervertretung) in Ihrem Wohnsitzland beantragen.
Die Deutsche Auslandsvertretung informiert Sie natürlich über die Voraussetzungen für den Visumsantrag.
Hier sind einige Dinge, die Sie wahrscheinlich nachweisen müssen:
- Einen Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule.
- Ein Sperrkonto zum Nachweis Ihrer finanziellen Absicherung während Ihres Aufenthalts in Deutschland.
Wenn Sie ein Stipendium für eine deutsche Hochschule erhalten, können Sie von dieser Pflicht befreit sein.
- Eine Reiseversicherung, die Sie vom Zeitpunkt Ihrer Abreise bis zum Tag.
- Ein Nachweis über eine gesetzliche Krankenversicherung, die Ihrem Visumantrag beigefügt werden kann.
Ihre Versicherung sendet Ihnen diese Bestätigung umgehend zu, damit Sie Ihren Visumsantrag bei der Deutschen Auslandsvertretung einreichen können.
Wichtig:
Alle Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland studieren möchten, müssen nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Auch wenn Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen, müssen Sie später Ihre finanzielle Absicherung und Krankenversicherung nachweisen.
Benötigen Sie weitere Informationen?
Das Auswärtige Amt bietet aktuelle FAQs zum Thema Studentenvisum.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Botschaft!