Als Student können Sie neben Ihrem Studium arbeiten. Es gibt jedoch verschiedene Einschränkungen. Grundsätzlich gilt, dass Ihre Hauptbeschäftigung studentischer Natur bleibt.
Studierende aus der EU/dem EWR können neben ihrem Studium arbeiten – entweder als Werkstudent oder in einem sogenannten Minijob. Werkstudenten dürfen in der Regel durchschnittlich bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. An Wochenenden und in den vorlesungsfreien Zeiten ist eine mehrstündige wöchentliche Beschäftigung möglich, jedoch maximal 26 Wochen pro Jahr. Wie viel Sie als Werkstudent verdienen, spielt keine Rolle, solange die zeitlichen Beschränkungen eingehalten werden. Übersteigt Ihre Arbeitszeit diese Grenzen, ist Ihre Hauptbeschäftigung kein Student mehr und Sie sind als Arbeitnehmer versichert.
Wenn Sie neben Ihrem Studium arbeiten, müssen Sie eine studentische Pflichtversicherung bei einer deutschen Krankenkasse abschließen.
Sobald Sie planen, Ihre Arbeit aufzunehmen, kontaktieren Sie bitte Ihe Krankenvesicherung, damit Ihnen Ihrer Versicherung alle notwendigen Unterlagen zukommen lassen kann.
Studierende aus Nicht-EU/EWR-Ländern können neben ihrem Studium arbeiten – entweder als Werkstudent oder in einem sogenannten Minijob – sofern die Aufenthaltserlaubnis dies zulässt. Sprechen Sie bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis mit der Ausländerbehörde über die Beschäftigung neben dem Studium, um genau zu wissen, welche Arbeitserlaubnis und zeitliche Beschränkungen für Sie gelten.