Gesetzliche und private Krankenversicherungen stehen Ihnen zur Verfügung. In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht für alle!
Sobald Sie Ihr Studium in Deutschland beginnen, können Sie einer gesetzlichen/privaten Krankenkasse wie Barmer, AOK usw. beitreten.
Das bedeutet, dass Sie zuvor eine Reiseversicherung benötigen, um die Zeit zwischen Ihrer Ankunft in Deutschland und der Einschreibung an der Universität zu überbrücken.
Wenn Sie vor Ihrer Einreise nach Deutschland ein Studentenvisum benötigen, müssen Sie diese Reiseversicherung im Visumantrag Verfahren nachweisen.
Staatsangehörige, die kein Studentenvisum für die Einreise nach Deutschland benötigen, müssen außerdem sicherstellen, dass sie von Ihrer Ankunft in Deutschland bis zur Einschreibung an der Universität ausreichend versichert sind. In manchen Fällen besteht zwischen Deutschland und dem Land, in dem Sie derzeit versichert sind, ein gegenseitiges Krankenversicherungs- Abkommen, das Ihnen zwischen Ihrer Ankunft in Deutschland und der Einschreibung an der Universität einen gewissen Grundschutz bietet.
Um dies zu überprüfen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre aktuelle Krankenkasse. Aber auch wenn ein gegenseitiges Krankenversicherungsabkommen besteht, bietet eine private Reiseversicherung ein zusätzliches Sicherheitsnetz, das sich bei Ihrer Ankunft in Deutschland lohnt.
Sobald Sie Ihr Studium begonnen haben, können Sie nicht mehr zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wechseln.
Ihre Entscheidung ist für die Dauer Ihres Studiums bindend.
Studierende zahlen einen monatlichen Beitrag von
ca. 146,29 € (unter 23 Jahren ohne Kinder) oder
ca. 151,42 € (ab 23 Jahren ohne Kinder).
Studierende mit Kindern erhalten eine Ermäßigung des Pflegebeitragssatzes von 0,25 % pro Kind (von zwei bis fünf Kindern unter 25 Jahren).
Sie müssen Ihre Krankenkasse informieren, wenn Sie Deutschland endgültig verlassen, damit wir Ihre Krankenversicherung kündigen können. Bitte melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt ab und reichen Sie eine Kopie dieses Dokuments zusammen mit einer Kopie Ihres Flugtickets und Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung bei Ihrer Versicherung ein.
In Deutschland müssen alle Studierenden nachweisen, dass sie für die Dauer ihres Studiums ausreichend krankenversichert sind. Hier sind einige nützliche Tipps, abhängig von Ihrer Nationalität und Ihrem Alter.
Europäische Studierende:
Sie kommen aus einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz, Bosnien, Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, der Türkei oder Tunesien und planen ein Studium in Deutschland?
Benötigt Ihre Hochschule in Deutschland eine Bestätigung Ihrer ausländischen Krankenversicherung durch eine deutsche Krankenkasse?
Den Antrag auf Ausstellung einer Versicherungsbescheinigung für die Hochschule können Sie online bei Ihrer Krankenkasse vorfinden.
Wenn Sie neben Ihrem Studium arbeiten, müssen Sie möglicherweise Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland werden.
Wenn Sie eine Arbeitstelle gefunden haben, kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse gerne.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern:
Für Studierende unter 30 Jahren besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht.
Am besten kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse schon vor Ihrer Ankunft in Deutschland, damit wir Ihre gesetzliche Krankenversicherung im Voraus organisieren und Ihnen die notwendigen versicherungsrelevanten Unterlagen für Ihren Visumsantrag und Ihre Immatrikulation zukommen lassen können.
Für Studierende über 30 können höhere Krankenkassenbeiträge anfallen.
In den meisten Fällen bucht die Versicherung die Beiträge direkt von Ihrem Bankkonto ab.
Sie müssen Ihrer Versicherung die Einzugsermächtigung mit einer unterschriebenen Genehmigung erteilen.